Willkommen im Archiv der Nunki-Crew!

Ein bummbastisches Erlebnis!
» Zurück zum Archivindex

Da unten siehst Du ein Thema aus der K-Under VIP oder Teamzone. Es mag älter sein, ist aber eventuell durchaus interessant - und Du hast nun das wahnsinnige Privileg, es Dir durchzulesen!

Ort: K-Underground / Teamberreich / Definitionen zum Tauscherschutz

XxAnimusxX
Unregistered

 
Beitrag #1
Definitionen zum Tauscherschutz
Nun liebe Kollegen, in den letzten Tagen wurde eine heftige Diskussion bzgl. der Betrüger angeregt mit der Fragestellung, wie wir diese bestrafen sollen.
Während dieser Diskussion haben sich einige grundlegende Fragen herauskristallisiert, die wir seit Jahren nie richtig klären konnten.

Mit Hilfe dieses Thread werden wir uns einer allgemeingültigen Lösung annähern, die wir auch die nächste Zeit vertreten können.
Da dieses Thema sehr wichtig und teilweise auch richtungsgebend für das Board ist, möchte ich in diesem Thread Ordnung!

Wir werden erstmals nur einige Definitionen sammeln zu den Fragestellungen, die ich weiter unten angeben werde. Jedes Teammitglied hat dann die Aufgabe, für sich diese Fragen zu beantworten und die jeweilige Definition in seinem Beitrag zu posten. Hierbei ist zu beachten, das aus Gründen der Übersicht nur 1x Beitrag pro Mitglied erlaubt ist, solange wir noch in der Definitionsphase sind - Editierungen der eigenen Beiträge sind Pflicht.

Wozu der Thread?
Da wir uns nicht einigen konnten, unter welchen Umständen ein Betrüger zur Verantwortung gezogen werden soll und welche Maßnahme zu erwarten sind, wird uns dieser Thread weiterhelfen, die Definitionen zusammenzufassen und eine Regel daraus zu schreiben.

Wie soll ich mich verhalten?
Jeder kann in seinem Beitrag schreiben, was er will, sofern es der Klärung der Kernfrage behilflich ist. Sämtliche Diskussionen sind zu unterlassen, da wir uns in diesem Thread lediglich den Definitionen zuwenden werden; somit sind stichpunkthaltige Ausführung sehr erwünscht.
Was unter jeden Umständen vermieden werden sollte, sind Wortgefechte oder eine direkte Auseinandersetzung mit anderen Teammitgliedern.

Desweiteren bitte ich euch die gestellten Fragen nicht zu kommentieren oder zu bewerten; diese sind so bewusst ausgewählt, das sie zur Klärung der aktuellen Problematik dienlich sind und wurden von mir persönlich zusammengestellt.

Was mache ich nachdem ich meinen Senf abgegeben habe?
Warten.
Erst wenn jeder eindeutige Antworten abgegeben haben, werden ich die Punkte zusammenfassen und eine Übersicht erstellen. Erst wenn dies getan ist, werden wir uns in einem seperaten Thread über die Punkte unterhalten, um eine entgültige Regelung zu erstellen.

Nun, was muss ich noch beachten und wie gehts jetzt weiter?
Es gibt eine sehr wichtige jedoch oft nicht erwähnte Regelung/Definition, die ich euch hiermit ins Gedächtnis rufe:
K-Under.de distanziert sich von allen Inhalten, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit unserer Seite steht und/oder nicht ausdrücklich von der Boardleitung als Inhalt unserer Seite in Form von Leistungen gegenüber der Community o.Ä. erlaubt und akzeptiert wurden.
Desweiteren besteht keinerlei Gewähr auf Sach- oder virtuelle Güter im Falle eines Verlusts.

(eine bessere Ausformulierung wird uns aku in den Regeln zaubern)

D.h. kurz gesagt: Was außerhalb unseres Boards passiert, hat keine Bewandnis für die Boardleitung.

Dies ist eine feststehende Tatsache. Bitte merkt euch dies - auch wenn der Eine oder Andere ein Veto einlegen möchte, entsprich dies der Wahrheit und der gängigen Praxis im Internet.

Okay, da wir das geklärt haben, wozu der Thread?
Dieser Thread soll dazu dienen, die obige Aussage für den Fall, das ein Communitymitglied betrogen wird, anzupassen.
D.h. die Definitionen sollen dazu dienen, Voraussetzungen und Gründe festzulegen, nach der die obige Aussage umgangen und im Interesse der User ausgesetzt werden kann.
Nach Verabschiedung der "Regelung gegen die Bekämpfung von Betrugsfällen" soll jedem Benutzer in unserem Board bewusst werden, dass keinerlei Gewähr für etwas besteht, was außerhalb unseres Boards passiert, wir aber gewillt sind, jenen zu helfen, die betrogen wurden.
02.03.2010 16:49
Diesen Beitrag einem Moderator melden
XxAnimusxX
Unregistered

 
Beitrag #2
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
Gut, also fangen wir an!
Ja es wird langsam Zeit :)
Nachfolgend ist die Liste der Fragen, zu denen die Definitionen erstellt werden sollen. Um die Antworten besser auswerten zu können, wir auch hier eine Maske vorgeschrieben, die eingehalten werden muss.

[spoiler=Fragestellungen]
Code:
[list=1]
    [*] Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Wer hat die Beweispflicht?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Welche Beweismittel werden erlaubt?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
    [*] Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen?
    [list]
        [*] Antwort

    [/list]
[/list]

[spoiler=So siehts aus]
  1. Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
    • Antwort

  2. Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
    • Antwort

  3. Wer hat die Beweispflicht?
    • Antwort

  4. Welche Beweismittel werden erlaubt?
    • Antwort

  5. Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
    • Antwort

  6. Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
    • Antwort

  7. Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
    • Antwort

  8. Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
    • Antwort

  9. Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
    • Antwort

  10. Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen?
    • Antwort

[/spoiler]
[/spoiler]

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass dieser Thread zur Lockerung der oben fett gedruckten Definition dienlich ist und die folgenden Beiträge dieses gewährleisten sollen.
Sollten wir trotz Beteiligung auf keinen Konsens kommen, werden die Beiträge mitsamt der meine als inhaltslos angesehen und die obige Definition bleibt bestehen und wird offiziell angewandt.

Damit es nicht erst soweit kommt, appelliere ich an euch mit der Hoffnung, das wir dieses überaus lästige Thema schnell abhandeln können.

Sollte euch zu den einzelnen Punkten nichts einfallen, so bitte ich euch meine Definitionen als Referenz zu nehmen und ggbf. auf diese hinzuweisen. Somit verhindern wir, dass unnötig gequälte Definitionen entstehen, die kein Potential zur Diskussion besitzen.
Zudem ist es erlaubt einzelne Definitionspunkte von anderen Mitgliedern zu referenzieren, sofern dies sich auf die ganze Antwort und nicht nur auf eine Teilmenge hiervon bezieht.
02.03.2010 16:52
Diesen Beitrag einem Moderator melden
XxAnimusxX
Unregistered

 
Beitrag #3
RE: Definitionen zum Tauscherschutz

  1. Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
    • Damit nicht unnötig viel Arbeit entsteht, welche bei der Fülle an eingehenden Betrugsfällen die Boardarbeit zum Erliegen führen würde, da am Prozess mehrere Teammitglieder involviert sein müssen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Untersuchung in unserem Board einzuleiten.

      • Während der Transaktion muss eine Vertrauensperson anwesend sein und die Bedingungen in Definition [2] erfüllen
      • Die Art der Handelsgüter muss mit den Definitionen aus [10] übereinstimmen
      • Die beiden Handelspartner müssen registrierte Benutzer von K-Under.de sein; sollte auch einer der beiden Handelspartner kein registriertes Mitglied sein, verfällt der Anspruch auf eine Untersuchung seitens des Boards

  2. Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
    • Eine Vertrauensperson muss ein legitimes Mitglied der Community sein und zudem noch einen entweder bekannten oder vertrauenswürdigen Benutzer darstellen. Hierbei wird die Verwaltung von K-Under.de automatisch als Vertrauenspersonen definiert.

      Die Vertrauenswürdigkeit einer Person kann zuvor von der Verwaltung evaluiert und öffentlich sichtbar im Profil der Person aufgetragen werden, damit zukünftige Handelspartner eine größere Übersicht haben.

      Diese Kennzeichnung ist nicht ein Bestandteil der Definition [1.1], d.h. eine Vertrauensperson muss nicht zwingend als solcher gekennzeichnet werden, um den obigen Definitionen zu entsprechen.

      Die Pflicht der Vertrauensperson ist das Observieren der Transaktion und dient zugleich als Zeuge bei der späteren Untersuchung. Der Vertrauensperson wird zudem die Aufgabe teil, im Schadensfall etwaige Beweise zu sichern, sollte der Geschädigte nicht dazu kommen.

      Sollte eine Vertrauensperson vor, während oder nach der Transaktion den ihm auferlegten Pflichten nicht nachkommen oder mutmaßlich am Betrug beteiligt sein, wird der zugesprochene Status aufgehoben, womit sich die Vertrauensperson gleichermaßen zum Betrug schuldig macht.

  3. Wer hat die Beweispflicht?
    • Die Beweispflicht liegt ganz klar beim Geschädigten und nicht bei K-Under.de.
      Somit hat der Geschädigte die Beweismittel zusammen mit der Nennung der Vertrauensperson dem Untersuchungsausschluss (Definition [6]) vorzulegen.
      K-Under.de ist zu keiner Zeit dazu verpflichtet, Beweismittel für die Führung der Untersuchung selbst zu beschaffen und darf überdies nicht Beweismittel von Dritten einfordern, die nicht unmittelbar während der Transaktion anwesend waren.

  4. Welche Beweismittel werden erlaubt?
    • Um die Echtheit (Definition [5]) der Beweismittel bestätigen zu können, dürfen nur von der Leitung zugelassene Beweismittel vorgelegt werden:

      • Textmitschnitte der Unterhaltung während der Transaktion
      • Audiomitschnitte der verbalen Unterhaltung " " "
      • Bildmaterial in Form von Screenshots
      • Zeugenaussage der Vertrauensperson
      • Zeugenaussagen anderer Vertrauenspersonen, die zur Zeit der Transaktion nicht anwesend waren (Da sich diese Definition mit der von [3] überschneidet, s. Definition [9])

      Für mehr Informationen und Bedingungen der einzelnen Punkte s. Definition [5]

  5. Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
    • Leider sind digitale Beweise nur mäßig aussagekräftig, da diese zu jeder Zeit manipuliert werden können. Von daher sind bei der Vorlage von Beweisen wichtige Bedingungen zu beachten, um schon im Vorfeld etwaige Betrugsversuche durch manipulierte Beweise auszuschließen.

      • Textmitschnitte, hier als Textlog bezeichnet, dürfen nicht vom Benutzer geändert werden und muss die komplette Unterhaltung während der Transaktion aufzeigen.
        Die Unversehrtheit des Textlogs muss auf evt. Anfrage von der Vertrauensperson bestätigt werden können, indem auch die Vertrauensperson ein Textlog der Unterhaltung speichert.
        Sollte nach eingehender Untersuchung die Echtheit des Textlogs weder durch den Untersuchungsausschluss, noch von der Vertrauensperson bestätigt werden können, gilt der Textlog als nicht aussagekräftig und wird der Untersuchung entzogen.
      • Sollten sich die Handelspartner entschließen, während der Transaktion eine verbale Unterhaltung zu führen, so kann dieser im Einvernehmen beider Handelspartner aufgezeichnet werden. Hierzu müssen alle Handelsteilnehmer, sprich Handelspartner und Vertrauensperson am Anfang der Aufzeichnung entweder den eigenen Namen oder Nicknamen in unserem Board nennen und das Einvernehmen der Aufzeichnung verbal bestätigen.
        Auch hier wird eine komplette Aufzeichnung der Unterhaltung ab dem oben beschriebenem Anfangsritus bis zur Beendigung der Transaktion verlangt.
        Nennt während der Aufzeichnung einer der Teilnehmer nicht die eigene Identität oder ist diese nicht vom Untersuchungsausschluss eindeutig erkennbar, gilt die Tonaufnahme als nicht aussagekräftig und wird der Untersuchung entzogen.
      • Bildaufnahmen der Unterhaltung sind zulässig, sofern keine Änderungen am Bildmaterial zu erkennen sind.
        Auch das Ausschneiden und/oder Unkenntlichmachen von Bildbereichen, ob privater oder anderer Natur, ist strengstens untersagt.
        Zudem muss die Bilddatei in einem Format vorliegen, welches ohne das zusätzliche Einrichten von benötigter Software das Betrachten der Bilddatei erlaubt.
        Wird die Bilddatei mit einem Bildbearbeitungsprogramm abgespeichert, gilt die Bilddatei als manipuliert ungeachtet der tatsächlichen Aktion des Benutzers (Bildbearbeitungsprogramme wie Adobe Photoshop hinterlassen eindeutige Spuren in den Bilddateien, die vom Untersuchungsausschluss zuvor gesucht werden müssen, um die Echtheit zu beweisen). Dies geschieht zur Absicherung der Beweismittel, da auch mittelbegabte Benutzer mit gewissen Tricks Bildmaterial gekonnt manipulieren können.
        Als besondere Bedingung ist zu beachten, das auf dem Bild min. die aktuelle Uhrzeit während der Bildaufnahme zu sehen ist, besser noch das aktuelle Datum und Uhrzeit.
      • Zeugenaussagen der Vertrauensperson, welche der Transaktion beigewohnt hat, wird unter den Umständen zugelassen, dass sie sich mit den Aussagen der restlichen Beweismitteln (sofern welche verfügbar) decken. Ist die Aussage der der Vertrauensperson entgegen den Aussagen, die in anderen Beweismitteln herausgehen, gilt die Aussage der Vertrauensperson als nicht aussagekräftig und wird im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme nicht berücksichtigt. Bei besonders schweren Fällen ist der Untersuchungsausschluss angehalten, die Frage der Korruption im Rahmen der Definition [8] zu klären.
      • Sollten die vorliegenden Beweismittel keine eindeutigen Hinweise über den aktuellen Betrugsfall geben oder die restlichen Beweismittel unzureichend sein, kann die Aussage von Dritten eingeholt werden.
        Dies geschieht praktischerweise in dem öffentlichen Thread, in dem der Fall nach der Beweisaufnahme präsentiert wird. Da in diesen Threads genug andere registrierte Mitglieder von K-Under.de Beiträge schreiben und ihr Kommentar abgeben, können diese Kommentare als "Beweismittel mit geringerer Aussagekfraft" aufgefasst werden (s. hierzu Definition [9])

      Um nun den Wert der Aussagekraft für die einzelnen Punkte auszumachen, werden die Punkte absteigend in ihrer Wertigkeit (Quotient zwischen Beweiskraft und Manipulierbarkeit der Aussage) sortiert:

      • Audiomitschnitte
      • Zeugenaussage der Vertrauensperson
      • Bildmitschnitte
      • Textmitschnitte
      • Zeugenaussagen anderer Mitglieder

      Diese Liste ist ein Vorschlag für den Untersuchungsausschluss, die Wertigkeit der Beweismittel zu erfassen. Die Liste berücksichtig nicht die tatsächlichen Beweiskraft der einzelnen Punkte; so kann ein Audiomitschnitt zwar sehr Aussagekräftig sein, könnte aber keine Informationen beinhalten, die auf den Betrugsfall deuten.
      Somit obligt es dem Untersuchungsausschluss, den tatsächlichen Wert der Beweismittel zu ermitteln und diese in der Reihenfolge der obigen Liste einzuordnen.

  6. Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
    • Für jeden mutmaßlichen Betrugsfall ist ein Untersuchungsausschluss aus folgenden Mitgliedern zu erstellen:

      • 2 Moderatoren
      • 1 Supermod
      • 1 Admin

      Nachdem das Betrugsopfer durch eine PN an einen Admin den Betrugsfall gemeldet hat, muss dieser Admin jeweils 2 Moderatoren und einen Supermoderator kontaktieren und somit den Untersuchungsausschluss gründen. Hierbei sind überlegterweise Teammitglieder auszuwählen, die schon Erfahrung im Bereich der Platform haben, der die Handelsgüter zu Grunde liegen.
      Nun werden in dieser Gruppierung die Arbeiten aufgeteilt und die Beweisaufnahme angefangen. Ist diese Phase abgeschlossen, kann nun zusammen mit dem jeweiligen Admin ein Urteil gefällt und dieses zusammen in einem öffentlichen Thread präsentiert werden.

  7. Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
    • Zum Wohle der Community wird die betreffende Person für 1 Monat aus der Community ausgeschlossen. Ein permanenter Ausschluss kommt hierfür nicht in Frage, da nach dem perm. Ausschluss die Benutzer die Angewohnheit zeigen, sich mehrere 2. Nicks zu registrieren. Zudem halten wir am Prinzip der Rehabilitierung fest.

      Als weitere Maßnahme wird dem betreffenden Benutzer eine negative Bewertung vom jeweiligen Admin vergeben, welche dem höchsten negativen Betrag entspricht, welche er durch das System vergeben kann und eine anschließenden Hinweis als Kommentar, dass die betreffende Person sich dem Betrug schuldig gemacht hat und deswegen einen temporären Ausschluss erhielt.
      Wenn die betreffende Person sich nach Ablauf dieser Frist öffentlich einsehbar verbesert hat, besteht die Chance auf die Entfernung dieser Bewertung.

  8. Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
    • Sollten die Beweise nicht aussagekräftig sein, keine vorliegen oder die vorliegenden Beweise nicht ausreichen, um den Fall eindeutig zu klären, so wird nach dem Prinzip: "Im Zweifel für den Angeklagten" entschieden und der beschuldigte Betrüger freigesprochen. Nach Einvernehmen des Untersuchungsausschlusses kann hierbei eine neutrale Bewertung vergeben werden, in der die Community auf subtile Weise gewarnt wird, keinen Tausch mit dem jeweiligen Benutzer zu tätigen, ohne eine Vertrauensperson dabei zu haben und genug Beweise bei dem Tausch anzufertigen (den genauen Wortlaut und den Inhalt dieses Kommentars werden wir noch durch aku definieren lassen)

  9. Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
    • Sollten keine der in Definition [4/5] aufgeführten Beweise zu einer eindeutigen Aussage über den aktuellen Betrugsfall führen, kann "die Stimme des Volkes" befragt werden.
      Hierbei wird die Beweisaufnahme als vorzeitig beendet angesehen und der Fall öffentlich zur Schau gestellt, ohne zuvor ein Urteil gesprochen zu haben. Nun können sich die Benutzer selbst ein Bild vom Fall machen und ihre Kommentare hierzu abgeben.
      Da die Erfahrung mit vorigen Fällen zeigt, das überraschend viele Benutzer mehr über einen mutmaßlichen Betrüger wissen, als die Verwaltung in einem angemessenen Zeitraum zusammengetragen hätte, können die Aussagen der Benutzer zum aktuellen Fall als Beweismittel genommen und nach Ablauf einer vorangehend angekündigten Frist ein Urteil gesprochen werden.

  10. Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ein-/ausgeschlossen?
    • Ausgeschlossen von der Gerichtsbarkeit von K-Under.de stehen jene Handelsgüter, die nicht oder ohne größere Umstände zurückverfolgt werden können (darunter zählen z.B. Nickverkäufe als sehr riskant und eigentlich nicht zurückzuverfolgen).
      Zudem kann K-Under.de keine Handelsgüter als solche akzeptieren, die reale Gegenstände darstellen und gegen reale Geldwährung gehandelt werden - die hierbei entstehenden Sachverluste sind der örtlichen Polizei zu übergeben und können von daher nicht in unserer Gewähr liegen.

      Sollte sich im Laufe der Zeit vertrauenswürdigere Methoden finden/entwickeln, vorher verbotene Handelsgüter zu transferieren, können diese Verbote aufgehoben werden - dies gilt auch umgekehrt.

      Bei großen Sachverlusten wird sich K-Under.de koorperativ zeigen, die Daten des Betrügers in einer Anzeige zu Gunsten des Betrogenen zu benutzen, sofern dieser eine Anzeige anstrebt. Bei einem Handel über unser Board erklären sich ausnahmslos alle Benutzer bereit, diese Regelung zu akzeptieren - wird zuvor eindrücklich diese Regelung durch den anschließend Betrogenen schriftlich oder verbal verworfen, verfällt jedweder Anspruch auf eine Untersuchung des Betrugsfalles für den Betrogenen.



Ihr denkt nun: "Man kanns auch schwieriger machen als es ist!" - Da kann ich nur entgegnen: Da wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner kamen und der eingehende Vorschlag rigoros abgestritten wurde, müssen wir es uns nun einmal schwer machen, damit jeder am Zug ist etwas beizutragen.

Zudem werden wir daraus nur das Regelwerk erweitern; es dient in erster Linie dazu uns für den Fall der Fälle abzusichern.
02.03.2010 16:52
Diesen Beitrag einem Moderator melden
Terminator Offline
Licht aus - Terminator an!
****

Beiträge: 3.442
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung 213
Verwarnungslevel: 0%
Beitrag #4
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
Okay, wenn eine Vertrauensperson nur dabei sein muss und sich das angucken soll und diese nicht unbedingt Bestandteil des Teams ist, bin ich einverstanden. Somit ändert sich wohl auch meine Meinung ein wenig.^^

  1. Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
    • siehe Animus

  2. Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
    • Teammitglieder und VIPs
    • In der VIP-Zone abgesprochene und vorgeschlagene User, die bisher keinem jener VIPs und Teammitglieder negativ aufgefallen sind

  3. Wer hat die Beweispflicht?
    • siehe Animus - zusätzlich die Vertrauensperson

  4. Welche Beweismittel werden erlaubt?
    • siehe Animus - außer: Textmitschnitt (ist für mich wie ein Log und kann verändert werden - hierbei besteht außerdem die Gefahr, dass sich eine Vertrauensperson mit einem Betrüger zusammentut und diese gemeinsame Sache machen; widerlegbar durch Bildmaterial des Geschädigten = Strafe für Vertrauensperson und Betrüger [wenn möglich die gleiche])

  5. Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
    • siehe Animus

  6. Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
    • kompletter Untersuchungsausschuss, bestehend bitte aus mindestens zwei Leuten, die Erfahrung mit der Tauschware (meist Knuddels-Bestandteil) gemacht haben.

  7. Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
    • siehe Animus - bin wie im anderen Thread einverstanden, den User nicht permanent auszuschließen. Wenn technisch möglich, die Bewertung dauerhaft an erster Position gesetzt lassen, um die Sichtbarkeit und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der nächste Handelspartner diese sofort sieht.

  8. Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
    • siehe Animus - allerdings sollte man zu der neutralen Bewertung schreiben, immer mit einem inoff. TÜ zu tauschen, da dies die einzig komplett sichere Möglichkeit ist, Vertrauenspersonen sehen immerhin nur zu und im schlimmsten Falle ist es dem Betrüger völlig egal, was mit seinem KU-Account passiert.

  9. Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
    • siehe Animus

  10. Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen?
    • siehe Animus



Gefällt mir. Hätte nicht gedacht, dass man noch auf einen Nenner kommt.

[Bild: Signatursbo5f.png]
02.03.2010 17:39
Eine E-Mail an den Benutzer sendenEine private Nachricht an den Benutzer sendenAlle Beiträge dieses Benutzers finden Diesen Beitrag einem Moderator meldenDen Autor dieses Beitrags verwarnen
Mr. Thou
Unregistered

 
Beitrag #5
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
" = Übereinstimmung zum Ausgangsbeitrag

  1. Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
    • "

  2. Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
    • "

  3. Wer hat die Beweispflicht?
    • ". Die Beweise zu Lasten des potentiellen Tärters sind zum Zeitpunkt des Antrages vom Opfer sicherzustellen und im aktuellen Besitz zu haben. Wenn eine Vertraunensperson sich dem Fall annimmt, soll er zu jeder Zeit die nötigen Beweise einfordern können. Liegen diese nicht vor, wird der Fall temporär als abgeschlossen deklariert.

  4. Welche Beweismittel werden erlaubt?
    • "

  5. Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
    • "

  6. Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
    • ". Sollte zu dem Zeitpunkt der Sichtung nicht die nötige Anzahl an Teammitglieder vorhanden sein, die das Kommissariat bilden, kann eines der Teammitglieder durch ein höherstelliges Mitglied vertreten oder im äußersten Fall ausgelassen werden.

  7. Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
    • ". Im Wiederholungsfalle behält sich die Führung vor, den Nutzer permanent auszuschließen oder der betroffenen Person judikativ zu belasten.

  8. Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
    • ". Der Fall kann neu in die Recherche des Kommissariats eingehen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt neue Erkentnisse und Beweise gemäß Punkt 5 vorliegen.

  9. Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
    • ". Diese Herrangehensweise wird erst als letztmöglicher Schritt gewählt und muss nicht unbedingt in Kraft treten. Darüber hinaus werden im Einzelfall vorerst ausgewählte, als potentielle Zeugen angesehende Nutzer befragt werden.

  10. Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen?
    • "

02.03.2010 17:55
Diesen Beitrag einem Moderator melden
akurei
Unregistered

 
Beitrag #6
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
---
02.03.2010 18:20
Diesen Beitrag einem Moderator melden
Titus Offline
Goethe Jr.
***

Beiträge: 2.956
Registriert seit: Oct 2007
Bewertung 221
Verwarnungslevel: 0%
Beitrag #7
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
1. Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?

[spoiler=Siehe Animus]
* Während der Transaktion muss eine Vertrauensperson anwesend sein und die Bedingungen in Definition [2] erfüllen
* Die Art der Handelsgüter muss mit den Definitionen aus [10] übereinstimmen
* Die beiden Handelspartner müssen registrierte Benutzer von K-Under.de sein; sollte auch einer der beiden Handelspartner kein registriertes Mitglied sein, verfällt der Anspruch auf eine Untersuchung seitens des Boards
[/spoiler]


2. Wie wird eine Vertrauensperson definiert?

Hier würde ich sagen das nur das Team, VIP's und inoffizielle Tauschüberwacher eingesetzt werden.


3. Wer hat die Beweispflicht?

Grundsätzlich und ohne Ausnahme der Geschädigte


4. Welche Beweismittel werden erlaubt?

- Audioaufnahmen
- Screenshots
- Textlogs
- Zeugenaussagen


5. Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?

1. Zeugenaussagen (Vorranging die der Vertrauenspersonen)
2. Audioaufnahmen
3. Screenshots
4. Textlogs

Hierbei zu beachten:
Aussagen der Vertrauenspersonen stehen über den der anderen Zeugen. Die Aussagen von dem Geschädigten und dem Täter werden gleichgestellt.
Screenshots gelten als vollwärtiger Screen, wenn alles gescreent wurde, sprich der ganze Bildschirm. Ausschitte sind zu sehr manipulierbar.

Auch Audioaufnahmen sollten immer komplett sein.

Texte sollten auch komplett übertragen werden.
Hier ist der Textlog der Gegenseite einzuholen und zu vergleichen.


6. Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren

Ein Kommesariat ist eine gute Idee und der Stimme ich bei. Allerdings bin ich der Ansicht, sie sollte von einer ungerade Anzahl von Mitgliedern besetzt sein, es sei denn, die Stimme des Admins zählt doppelt. Im Streitfall könnte man sonst ggf. kein Urteil treffen


7. Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?

- Eine negative Bewertung (von bis zu -10)
- Ein temporären Ausschulss aus dem Board
- Bei öfteren Vorfällen oder je nach härte der Tat sollten die die Strafen variieren.

Bei Mehrfachtätern sollte sich die Zeit verdoppeln. Auch hierbei sind die Härte der Tat zu beachten.
Mindestzeit eines Auschlusses sollte 1 Woche sein, die maximalzeit 4 Wochen. Die maximalzeit kann bei einem 2tem Verstoß verdoppelt werden.


8. Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?

- Korrupte Mitglieder sollten auch bestraft werden. Ein Ausschluss als weitere Vertrauensperson versteht sich von selber. Sollte ein Moderator, VIP o. ä. als koruppt gelten und diese Tatsache wurde einwandfrei bewiesen, sollte man über die Aufhebung seines Amtes nachdenken.

Wenn die Beweismittel undzureichend sind, halte ich mich an das Gesetz "Im Zweifel für den Beschuldigten".

Falls zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Beweismittel auftauchen, können sie eingereicht werden und der Fall neu verhandelt werden. Hier würde ich aber eine Frist von 1 Monat vorschlagen, da man sonst genug Zeit hätte, Beweise zu manipulieren oder falsche Zeugen zu kaufen.


9. Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?

Die Community sollte nur in extremen Einzelfällen einbezogen werden.


10. Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen?

[spoiler=Siehe Animus]

Ausgeschlossen von der Gerichtsbarkeit von K-Under.de stehen jene Handelsgüter, die nicht oder ohne größere Umstände zurückverfolgt werden können (darunter zählen z.B. Nickverkäufe als sehr riskant und eigentlich nicht zurückzuverfolgen). Zudem kann K-Under.de keine Handelsgüter als solche akzeptieren, die reale Gegenstände darstellen und gegen reale Geldwährung gehandelt werden - die hierbei entstehenden Sachverluste sind der örtlichen Polizei zu übergeben und können von daher nicht in unserer Gewähr liegen. Sollte sich im Laufe der Zeit vertrauenswürdigere Methoden finden/entwickeln, vorher verbotene Handelsgüter zu transferieren, können diese Verbote aufgehoben werden - dies gilt auch umgekehrt. Bei großen Sachverlusten wird sich K-Under.de koorperativ zeigen, die Daten des Betrügers in einer Anzeige zu Gunsten des Betrogenen zu benutzen, sofern dieser eine Anzeige anstrebt. Bei einem Handel über unser Board erklären sich ausnahmslos alle Benutzer bereit, diese Regelung zu akzeptieren - wird zuvor eindrücklich diese Regelung durch den anschließend Betrogenen schriftlich oder verbal verworfen, verfällt jedweder Anspruch auf eine Untersuchung des Betrugsfalles für den Betrogenen.
[/Spoiler]

[Bild: payfor42ao.png]
02.03.2010 20:16
Eine E-Mail an den Benutzer sendenEine private Nachricht an den Benutzer sendenWebseite des Benutzers besuchenAlle Beiträge dieses Benutzers finden Diesen Beitrag einem Moderator meldenDen Autor dieses Beitrags verwarnen
D3nnY
Unregistered

 
Beitrag #8
RE: Definitionen zum Tauscherschutz

  1. Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
    • Siehe Animus

  2. Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
    • Siehe inoffizielle Tauschueberwacher. - Spaeter koennen wir gerne noch weitere User hinzufuegen. Mit den "neuen" sollte aber das Team, sowie die VIPs mit einverstanden sein.

  3. Wer hat die Beweispflicht?
    • Ganz klar der Geschädigte.

  4. Welche Beweismittel werden erlaubt?
    • Siehe Titus, ausser:
    • Textlogs <- Koennen meiner Meinung nach gefaked werden (jaja, Screens auch)
    • Audioaufnahmen <- Wenn dann mit passendem Video (Fraps, Camtasia etc)
  5. Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
    • Zeugenaussagen ([2])
    • Videobeweise mit/ohne Audioaufnahme
    • Screenshots

  6. Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
    • Siehe Akurei.
    • Ein Administrator der Verwaltung.

  7. Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
    • Die bereits angesprochene -10 Bewertung eines SMods / Administrators
    • Einen Eintrag ins Profil (so eine neue Zeile sollte machbar sein)
    • Den User eine Woche (oder laenger) aus dem Tauschforum bannen. (Also das er im Subforum "Knuddels" keine Threads mehr erstellen oder beantworten kann)
    • Sollte es dennoch erneut vorkommen wuerde ich einen permanenten Ausschluss begrueßen.

  8. Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
    • wenn die etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?

      [-] Siehe Titus.
      [-] Korrupte Mitglieder sollten auch bestraft werden. Ein Ausschluss als weitere Vertrauensperson versteht sich von selber. Sollte ein Moderator, VIP o. ä. als koruppt gelten und diese Tatsache wurde einwandfrei bewiesen, sollte man über die Aufhebung seines Amtes nachdenken.
    • wenn die Beweismittel unzureichend sind
      [-] Ohne genug Beweismittel koennen wir nicht handeln. Wenn im laufe noch mehr Beweismittel auftauschen koennen wir den Fall ja gerne wieder neu angehen (Beweismittel nicht loeschen! - darauf komme ich gleich noch)

  9. Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
    • Nein.

  10. Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ausgeschlossen?
    • Siehe Animus




/////////////////

Zu den Beweismitteln:
Vielleicht ist es ja moeglich sie irgendwie auf den Server zu laden so, dass wir immer zugriff auf die Beweismittel haben. So eine kleine Uploadfunktion waer doch mal was :P
03.03.2010 11:39
Diesen Beitrag einem Moderator melden
iunasun
Unregistered

 
Beitrag #9
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
---
09.03.2010 21:06
Diesen Beitrag einem Moderator melden

Ort: K-Underground / Teamberreich / Definitionen zum Tauscherschutz

(C) Nunki-Crew // Nov 2011.