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Beitrag #3
RE: Definitionen zum Tauscherschutz
- Unter welchen Voraussetzungen nimmt sich K-Under.de den Betrugsfällen an?
- Damit nicht unnötig viel Arbeit entsteht, welche bei der Fülle an eingehenden Betrugsfällen die Boardarbeit zum Erliegen führen würde, da am Prozess mehrere Teammitglieder involviert sein müssen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Untersuchung in unserem Board einzuleiten.
- Während der Transaktion muss eine Vertrauensperson anwesend sein und die Bedingungen in Definition [2] erfüllen
- Die Art der Handelsgüter muss mit den Definitionen aus [10] übereinstimmen
- Die beiden Handelspartner müssen registrierte Benutzer von K-Under.de sein; sollte auch einer der beiden Handelspartner kein registriertes Mitglied sein, verfällt der Anspruch auf eine Untersuchung seitens des Boards
- Wie wird eine Vertrauensperson definiert?
- Eine Vertrauensperson muss ein legitimes Mitglied der Community sein und zudem noch einen entweder bekannten oder vertrauenswürdigen Benutzer darstellen. Hierbei wird die Verwaltung von K-Under.de automatisch als Vertrauenspersonen definiert.
Die Vertrauenswürdigkeit einer Person kann zuvor von der Verwaltung evaluiert und öffentlich sichtbar im Profil der Person aufgetragen werden, damit zukünftige Handelspartner eine größere Übersicht haben.
Diese Kennzeichnung ist nicht ein Bestandteil der Definition [1.1], d.h. eine Vertrauensperson muss nicht zwingend als solcher gekennzeichnet werden, um den obigen Definitionen zu entsprechen.
Die Pflicht der Vertrauensperson ist das Observieren der Transaktion und dient zugleich als Zeuge bei der späteren Untersuchung. Der Vertrauensperson wird zudem die Aufgabe teil, im Schadensfall etwaige Beweise zu sichern, sollte der Geschädigte nicht dazu kommen.
Sollte eine Vertrauensperson vor, während oder nach der Transaktion den ihm auferlegten Pflichten nicht nachkommen oder mutmaßlich am Betrug beteiligt sein, wird der zugesprochene Status aufgehoben, womit sich die Vertrauensperson gleichermaßen zum Betrug schuldig macht.
- Wer hat die Beweispflicht?
- Die Beweispflicht liegt ganz klar beim Geschädigten und nicht bei K-Under.de.
Somit hat der Geschädigte die Beweismittel zusammen mit der Nennung der Vertrauensperson dem Untersuchungsausschluss (Definition [6]) vorzulegen.
K-Under.de ist zu keiner Zeit dazu verpflichtet, Beweismittel für die Führung der Untersuchung selbst zu beschaffen und darf überdies nicht Beweismittel von Dritten einfordern, die nicht unmittelbar während der Transaktion anwesend waren.
- Welche Beweismittel werden erlaubt?
- Um die Echtheit (Definition [5]) der Beweismittel bestätigen zu können, dürfen nur von der Leitung zugelassene Beweismittel vorgelegt werden:
- Textmitschnitte der Unterhaltung während der Transaktion
- Audiomitschnitte der verbalen Unterhaltung " " "
- Bildmaterial in Form von Screenshots
- Zeugenaussage der Vertrauensperson
- Zeugenaussagen anderer Vertrauenspersonen, die zur Zeit der Transaktion nicht anwesend waren (Da sich diese Definition mit der von [3] überschneidet, s. Definition [9])
Für mehr Informationen und Bedingungen der einzelnen Punkte s. Definition [5]
- Wie wird die Aussagekraft der Beweismittel eingestuft?
- Leider sind digitale Beweise nur mäßig aussagekräftig, da diese zu jeder Zeit manipuliert werden können. Von daher sind bei der Vorlage von Beweisen wichtige Bedingungen zu beachten, um schon im Vorfeld etwaige Betrugsversuche durch manipulierte Beweise auszuschließen.
- Textmitschnitte, hier als Textlog bezeichnet, dürfen nicht vom Benutzer geändert werden und muss die komplette Unterhaltung während der Transaktion aufzeigen.
Die Unversehrtheit des Textlogs muss auf evt. Anfrage von der Vertrauensperson bestätigt werden können, indem auch die Vertrauensperson ein Textlog der Unterhaltung speichert.
Sollte nach eingehender Untersuchung die Echtheit des Textlogs weder durch den Untersuchungsausschluss, noch von der Vertrauensperson bestätigt werden können, gilt der Textlog als nicht aussagekräftig und wird der Untersuchung entzogen.
- Sollten sich die Handelspartner entschließen, während der Transaktion eine verbale Unterhaltung zu führen, so kann dieser im Einvernehmen beider Handelspartner aufgezeichnet werden. Hierzu müssen alle Handelsteilnehmer, sprich Handelspartner und Vertrauensperson am Anfang der Aufzeichnung entweder den eigenen Namen oder Nicknamen in unserem Board nennen und das Einvernehmen der Aufzeichnung verbal bestätigen.
Auch hier wird eine komplette Aufzeichnung der Unterhaltung ab dem oben beschriebenem Anfangsritus bis zur Beendigung der Transaktion verlangt.
Nennt während der Aufzeichnung einer der Teilnehmer nicht die eigene Identität oder ist diese nicht vom Untersuchungsausschluss eindeutig erkennbar, gilt die Tonaufnahme als nicht aussagekräftig und wird der Untersuchung entzogen.
- Bildaufnahmen der Unterhaltung sind zulässig, sofern keine Änderungen am Bildmaterial zu erkennen sind.
Auch das Ausschneiden und/oder Unkenntlichmachen von Bildbereichen, ob privater oder anderer Natur, ist strengstens untersagt.
Zudem muss die Bilddatei in einem Format vorliegen, welches ohne das zusätzliche Einrichten von benötigter Software das Betrachten der Bilddatei erlaubt.
Wird die Bilddatei mit einem Bildbearbeitungsprogramm abgespeichert, gilt die Bilddatei als manipuliert ungeachtet der tatsächlichen Aktion des Benutzers (Bildbearbeitungsprogramme wie Adobe Photoshop hinterlassen eindeutige Spuren in den Bilddateien, die vom Untersuchungsausschluss zuvor gesucht werden müssen, um die Echtheit zu beweisen). Dies geschieht zur Absicherung der Beweismittel, da auch mittelbegabte Benutzer mit gewissen Tricks Bildmaterial gekonnt manipulieren können.
Als besondere Bedingung ist zu beachten, das auf dem Bild min. die aktuelle Uhrzeit während der Bildaufnahme zu sehen ist, besser noch das aktuelle Datum und Uhrzeit.
- Zeugenaussagen der Vertrauensperson, welche der Transaktion beigewohnt hat, wird unter den Umständen zugelassen, dass sie sich mit den Aussagen der restlichen Beweismitteln (sofern welche verfügbar) decken. Ist die Aussage der der Vertrauensperson entgegen den Aussagen, die in anderen Beweismitteln herausgehen, gilt die Aussage der Vertrauensperson als nicht aussagekräftig und wird im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme nicht berücksichtigt. Bei besonders schweren Fällen ist der Untersuchungsausschluss angehalten, die Frage der Korruption im Rahmen der Definition [8] zu klären.
- Sollten die vorliegenden Beweismittel keine eindeutigen Hinweise über den aktuellen Betrugsfall geben oder die restlichen Beweismittel unzureichend sein, kann die Aussage von Dritten eingeholt werden.
Dies geschieht praktischerweise in dem öffentlichen Thread, in dem der Fall nach der Beweisaufnahme präsentiert wird. Da in diesen Threads genug andere registrierte Mitglieder von K-Under.de Beiträge schreiben und ihr Kommentar abgeben, können diese Kommentare als "Beweismittel mit geringerer Aussagekfraft" aufgefasst werden (s. hierzu Definition [9])
Um nun den Wert der Aussagekraft für die einzelnen Punkte auszumachen, werden die Punkte absteigend in ihrer Wertigkeit (Quotient zwischen Beweiskraft und Manipulierbarkeit der Aussage) sortiert:
- Audiomitschnitte
- Zeugenaussage der Vertrauensperson
- Bildmitschnitte
- Textmitschnitte
- Zeugenaussagen anderer Mitglieder
Diese Liste ist ein Vorschlag für den Untersuchungsausschluss, die Wertigkeit der Beweismittel zu erfassen. Die Liste berücksichtig nicht die tatsächlichen Beweiskraft der einzelnen Punkte; so kann ein Audiomitschnitt zwar sehr Aussagekräftig sein, könnte aber keine Informationen beinhalten, die auf den Betrugsfall deuten.
Somit obligt es dem Untersuchungsausschluss, den tatsächlichen Wert der Beweismittel zu ermitteln und diese in der Reihenfolge der obigen Liste einzuordnen.
- Wer hat die Beweise zu sichten und die Echtheit/Aussagekraft zu verifizieren?
- Für jeden mutmaßlichen Betrugsfall ist ein Untersuchungsausschluss aus folgenden Mitgliedern zu erstellen:
- 2 Moderatoren
- 1 Supermod
- 1 Admin
Nachdem das Betrugsopfer durch eine PN an einen Admin den Betrugsfall gemeldet hat, muss dieser Admin jeweils 2 Moderatoren und einen Supermoderator kontaktieren und somit den Untersuchungsausschluss gründen. Hierbei sind überlegterweise Teammitglieder auszuwählen, die schon Erfahrung im Bereich der Platform haben, der die Handelsgüter zu Grunde liegen.
Nun werden in dieser Gruppierung die Arbeiten aufgeteilt und die Beweisaufnahme angefangen. Ist diese Phase abgeschlossen, kann nun zusammen mit dem jeweiligen Admin ein Urteil gefällt und dieses zusammen in einem öffentlichen Thread präsentiert werden.
- Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn nach eingehender Untersuchung der Betrug bewiesen werden konnte?
- Zum Wohle der Community wird die betreffende Person für 1 Monat aus der Community ausgeschlossen. Ein permanenter Ausschluss kommt hierfür nicht in Frage, da nach dem perm. Ausschluss die Benutzer die Angewohnheit zeigen, sich mehrere 2. Nicks zu registrieren. Zudem halten wir am Prinzip der Rehabilitierung fest.
Als weitere Maßnahme wird dem betreffenden Benutzer eine negative Bewertung vom jeweiligen Admin vergeben, welche dem höchsten negativen Betrag entspricht, welche er durch das System vergeben kann und eine anschließenden Hinweis als Kommentar, dass die betreffende Person sich dem Betrug schuldig gemacht hat und deswegen einen temporären Ausschluss erhielt.
Wenn die betreffende Person sich nach Ablauf dieser Frist öffentlich einsehbar verbesert hat, besteht die Chance auf die Entfernung dieser Bewertung.
- Was ist zu unternehmen, wenn die Beweismittel unzureichend und/oder etwaige Vertrauenspersonen korrupt sind?
- Sollten die Beweise nicht aussagekräftig sein, keine vorliegen oder die vorliegenden Beweise nicht ausreichen, um den Fall eindeutig zu klären, so wird nach dem Prinzip: "Im Zweifel für den Angeklagten" entschieden und der beschuldigte Betrüger freigesprochen. Nach Einvernehmen des Untersuchungsausschlusses kann hierbei eine neutrale Bewertung vergeben werden, in der die Community auf subtile Weise gewarnt wird, keinen Tausch mit dem jeweiligen Benutzer zu tätigen, ohne eine Vertrauensperson dabei zu haben und genug Beweise bei dem Tausch anzufertigen (den genauen Wortlaut und den Inhalt dieses Kommentars werden wir noch durch aku definieren lassen)
- Ist die Community in die laufenden Ermittlungen einzubeziehen?
- Sollten keine der in Definition [4/5] aufgeführten Beweise zu einer eindeutigen Aussage über den aktuellen Betrugsfall führen, kann "die Stimme des Volkes" befragt werden.
Hierbei wird die Beweisaufnahme als vorzeitig beendet angesehen und der Fall öffentlich zur Schau gestellt, ohne zuvor ein Urteil gesprochen zu haben. Nun können sich die Benutzer selbst ein Bild vom Fall machen und ihre Kommentare hierzu abgeben.
Da die Erfahrung mit vorigen Fällen zeigt, das überraschend viele Benutzer mehr über einen mutmaßlichen Betrüger wissen, als die Verwaltung in einem angemessenen Zeitraum zusammengetragen hätte, können die Aussagen der Benutzer zum aktuellen Fall als Beweismittel genommen und nach Ablauf einer vorangehend angekündigten Frist ein Urteil gesprochen werden.
- Welche Tauschgüter sind von der Gerichtsbarkeit ein-/ausgeschlossen?
- Ausgeschlossen von der Gerichtsbarkeit von K-Under.de stehen jene Handelsgüter, die nicht oder ohne größere Umstände zurückverfolgt werden können (darunter zählen z.B. Nickverkäufe als sehr riskant und eigentlich nicht zurückzuverfolgen).
Zudem kann K-Under.de keine Handelsgüter als solche akzeptieren, die reale Gegenstände darstellen und gegen reale Geldwährung gehandelt werden - die hierbei entstehenden Sachverluste sind der örtlichen Polizei zu übergeben und können von daher nicht in unserer Gewähr liegen.
Sollte sich im Laufe der Zeit vertrauenswürdigere Methoden finden/entwickeln, vorher verbotene Handelsgüter zu transferieren, können diese Verbote aufgehoben werden - dies gilt auch umgekehrt.
Bei großen Sachverlusten wird sich K-Under.de koorperativ zeigen, die Daten des Betrügers in einer Anzeige zu Gunsten des Betrogenen zu benutzen, sofern dieser eine Anzeige anstrebt. Bei einem Handel über unser Board erklären sich ausnahmslos alle Benutzer bereit, diese Regelung zu akzeptieren - wird zuvor eindrücklich diese Regelung durch den anschließend Betrogenen schriftlich oder verbal verworfen, verfällt jedweder Anspruch auf eine Untersuchung des Betrugsfalles für den Betrogenen.
Ihr denkt nun: "Man kanns auch schwieriger machen als es ist!" - Da kann ich nur entgegnen: Da wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner kamen und der eingehende Vorschlag rigoros abgestritten wurde, müssen wir es uns nun einmal schwer machen, damit jeder am Zug ist etwas beizutragen.
Zudem werden wir daraus nur das Regelwerk erweitern; es dient in erster Linie dazu uns für den Fall der Fälle abzusichern.
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