§ 7 Das Bewertungssystem
(1) K-Under besitzt ein Bewertungssystem, das es den Benutzern erlaubt, andere Mitglieder positiv oder negativ zu bewerten. Durch dieses Bewertungssystem können die Benutzer, ähnlich wie bei anderen Seiten, eine Rückmeldung über einen anderen Benutzer abgeben. Dadurch haben es neue Benutzer leichter, einen unbekannten Benutzer einzuschätzen, etwa hinsichtlich seiner Kompetenz oder Loyalität.
(2) Bewertungen können unter Verwendung der Funktion „Bewertung melden“ gemeldet werden.
Bewerter ist jeder User in K-Under, der eine Bewertung (Vote) abgibt.
Bewerteter ist jeder User in K-Under, der eine Bewertung (Vote) erhalten hat.
Positive Votes
Positive Votes dienen der Hervorhebung eines Users, welcher durch Mitwirken das Forengeschehen konstruktiv unter Berücksichtigung des Einzelfalles beeinflusst. Insbesondere ist hier zu nennen:
1. sinnvolle/ nützliche Posts und Beiträge
2. Hilfsbereitschaft
3. positives Erscheinungsbild
4. Kompetenz
5. erbrachte Dienstleistungen
6. Trusted Trade
Ein positiver Vote ist auf nachvollziehbarer Grundlage nach § 7 Abs. 3 Satz 2 abzugeben.
Erfolgt eine Bewertungsabgabe aufgrund persönlicher Sympathie oder sonstiger aus dem Bewertungstext ersichtlicher Gründe, welche als positiver Vote zu deklarieren ist, so kann von der ausführlichen Begründungspflicht nach Satz 2 abgesehen werden.
Eine positiver Vote, dessen Bewertungstext die Merkmale einer negativen Bewertung
(§ 7 Abs. 4) aufweist, stellt keinen positiven Vote dar.
In Fällen der Anfechtung (§ 7 Abs. 2 Satz 1) hat eine Untersuchung des Sachverhaltes durch die Administration zu erfolgen.
Negative Votes
(3) Negative Votes dienen der Hervorhebung eines Users, welcher durch Mitwirkung das Forengeschehen destruktiv unter Berücksichtigung des Einzelfalles beeinflusst. Insbesondere ist die Missachtung der Forenregeln §§ 1 – 12 zu nennen.
Ein negativer Vote ist auf einer nachvollziehbaren Grundlage nach § 7 Abs. 4 Satz 3 abzugeben.
Erfolgt ein Vote aufgrund persönlicher Antipathie, so kann diese für begründet erklärt werden.
In Fällen der Anfechtung (§ 7 Abs. 2 Satz 1) der Bewerteten aufgrund eines negativen Votes (§ 7 Abs. 4 Satz 4) hat eine Untersuchung des Sachverhaltes durch die Administration zu erfolgen.
Rachevotes stellen keine Votes im Sinne von § 7 Abs. 3 und Abs. 4 dar.
Rachevotes
(4) Rachevote ist jeder negative Vote Bewerteter, welche wider der Begründungspflicht nach § 7 Abs. 4 Satz 3 aufgrund Erhaltes eines negativen Votes durch Bewertende oder aus sonstigen niederen Beweggründen getätigt wird.
Die Verwendung von Rachevotes ist untersagt.
In Fällen der Anfechtung (§ 7 Abs. 2 Satz 1) hat eine Untersuchung des Sachverhaltes durch die Administration zu erfolgen.
§ 8 Spambeiträge
(1) Spam ist jedes unbeabsichtigtes oder wissentliches Verfassen von Inhalten mit zweifelhafter oder nicht tolerierbarer / vorhandener Relevanz zur jeweiligen Disposition, insbesondere mit Ansätzen zur Verwässerung des Diskussionsflusses.
Jegliche Form des Spammings wird nicht geduldet.
(2) Arten von Spamming sind darüber hinaus insbesondere:
1. Das Verfassen von Beiträgen unmittelbar nach Verfassen eines Beitrags mit identischem Inhalt (Doppelposts)
2. Danke-Posts (Zur Bedankung ist die Verwendung des -Buttons gewünscht)
3. Das Verfassen von Inhalten ohne Bezug eines spezifischen Themas (Off-Topic) außerhalb des gekennzeichneten Bereiches
4. Erstellen von Threads, dessen Thema bereits existiert
5. Hervorhebung kürzlich erstellter Threads zur Gewährleistung der Problemlösung aufgrund Nullbeteiligung (Pushing) unterhalb der gesetzten Karenzzeit von 24 Stunden
(3) Beiträge mit Inhalten, welche eine Einordnung von Spam im Sinne von § 8 Abs. 1 und Abs. 2 rechtfertigen, können unter Verwendung der Meldefunktion ( - Button) zur Verwarnung freigegeben werden. Die Verwarnung erfolgt durch die Administration.
In Fällen der Anfechtung hat eine Untersuchung des Sachverhaltes durch die Administration zu erfolgen.
Hilfsmoderation wird nicht geduldet und ist zu unterlassen.