RE: [TEAM] Vorschlag: Betrüger bannen
Nunja am besten schaffen wir generell Tauschgeschäfte ab, dann haben wir das Problem nicht.
Mein Gott was soll das denn hier, wir sind ein Board und keine Tauschplatform, es ist uns erstmal egal was außerhalb unseres Boards passiert.
Es ist nur reine Freundlichkeit das wir uns bemühen, Betrüger ausfindig zu machen und zu bestrafen.
Ich wiederhole noch einmal: Wir sind ein Board mit verschiedensten Themen, wobei Knuddels zufällig wohl das aktivste ist. Wir können weder Betrüger auf faire Weise entlarven, noch können wir geeignete Maßnahmen einleiten, die Betrogene und mich, der die Seite gehört und die Userzahl im Auge behält, zufrieden stellen könnten.
Insofern müssen wir einen Weg einschlagen, der jedem was bringt; jeder Benutzer, der ohne eine Vertrauensperson mit den geeigneten Erfahrungen/Fähigkeiten (Begriff kann noch weiter spezifiziert werden) einen Tausch abschließt und hierbei betrogen wird, hat der Administration von K-Under zu beweisen, das ein Betrugsfall vorliegt.
Wenn diese beiden Faktoren nicht gegeben sind, können wir einfach nichts unternehmen, da ich nicht gewillt bin Communityausschlüsse auszusprechen, ohne das auf beiden Seiten die Schuldfrage geklärt ist, das wäre ein Schritt in die Vergangenheit unseres Boards und die dort vorherrschende Ungerechtigkeit und Subjektivität.
Sollte in solch einem Fall nicht bewiesen werden können, das ein Betrugsfall vorliegt, kann man es ja in Erwägung ziehen seitens eines (Super-)Moderators eine neutrale Bewertung einzutragen, in dem in aller Objektivität eingetragen ist, das ein Tausch mit der betroffenen Person nur unter strenger Bewachung geschehen sollte, da es einen nicht geklärten Betrugsfall gab.
Dieses System ist doch viel einfacher als jetzt tagelang hin- und hergerissen zu sein zwischen "Hat er nun recht?" und "Welche Strafe muss ich ihm geben?".
Ich fasse nochmals zusammen:
Ein temporärer Ausschluss aus der Community zusammen mit einer negativen Bewertung mit dem Grund erhalten Benutzer, die nachweislich ein Tauschbetrug in Anwesenheit einer Vertrauensperson begangen haben; die Beweise hierfür sind vom Betrogenen zeitnah vorzulegen.
Sollte dennoch ein Betrugsfall gemeldet werden, ohne das obige Voraussetzungen erfüllt sind, kann je nach Fall in Erwägung gezogen werden, eine neutrale Bewertung abzugeben mit einer nicht zu überspitzten Warnung. Sollte sich der Vorwurf des Betrugs im Laufe der Zeit gelegt haben, kann man diese neutrale Bewertung entziehen.
Eine andere Vorgehensweise wäre einfach nicht mit den Mitteln möglich, die wir z.Z. aufbieten können.
Im Zuge der Einführung dieser Regelung können wir noch explizit festlegen, wie wir eine "Vertrauensperson" definieren.
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